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Analyse 2018

Die Erbengeneration: Versuch einer Quantifizierung

„Erbengeneration“ – dieses Schlagwort fehlt in (fast) keiner Diskussion über die Zukunft der Vermögensverwaltung. Dies ist nicht erstaunlich, da allein in Deutschland 300 – 400 Mrd. EUR pro Jahr vererbt werden.

Neben der schieren Größe der Zahlen befeuert eine einfache, um nicht zu sagen simple Erkenntnis die Diskussion: die Gefahr (aus Sicht des bisherigen Vermögensverwalters oder Bank), dass im Erbfall das Vermögen zu einem anderen Verwalter transferiert wird.

Trotz der Popularität des Themas und seiner unbestreitbaren Bedeutung werden die Effekte in der Regel nicht quantifiziert und in der Diskussion sauber getrennt. Sind die erwähnten 300 – 400 Mrd. EUR die richtige Orientierungsgröße? Und wenn nicht, welche dann? Und was bedeutet dies für die Vermögensverwaltungen und Banken?

Daher hier der Versuch einer Quantifizierung. Wie immer in „Digital & Wealth“ klar getrennt in
„Die Frage“, „Die Fakten“ und „Die Schluss-Folgerungen“.

Die Frage

Wie groß ist das zu  vererbende, relevante Volumen in Deutschland und wie groß ist die „Wechselgefahr“ zu anderen / neuen Anbietern von Vermögensverwaltungen?

Die Fakten 

Ein Disclaimer vorweg: die Ergebnisse der zitierten Studien basieren auf Schätzung des absoluten Vermögensbestands, Anzahl Todesfälle und z.B. Annahmen an wen vererbt wird zu treffen.  Daher sind die Werte eher als Größenordnungen und die Ableitungen als Orientierungen zu interpretieren.

Fakten zur Ausgangsbasis d.h. dem Vermögensbestand und seiner Struktur

  • Das Gesamtvermögen (netto) der Deutschen belief sich Ende 2015 auf ca. 11 Billionen EUR (FAZ)
  • Das Geldvermögen belief sich 5,3 Billionen oder damit ungefähr die Hälfte. Bekanntermaßen haben die Deutschen eine starke Präferenz für Cash und Einlagen. In einer vereinfachten Darstellung auf Basis der Daten der Bundesbank (Bundesbank) sieht die Verteilung wie folgt aus:

    – Cash / Einlagen: 40%
    – Versicherungsprodukte und Altersvorsorge: ca. 40%
    – Fonds und Wertpapiere: 20%

  • Das für die Vermögensverwaltung unmittelbar relevante Volumen im Sinne der liquiden Assets in Form von Fonds und Wertpapiere beträgt somit ca. 1,1 Billionen EUR oder ca. 10% des Gesamtvermögens. Hierbei ist zu beachten, dass dies eine breite Definition der „Vermögensverwaltung“ verwendet wird  d.h. von der Wertpapierberatung bis zum Family Office.

Nun zur Erbengeneration und dem Erbvolumen

  • Laut verschiedener Analysen werden zwischen 300 Mrd. (DIA) und 400 Mrd. (FAZ, DIW) pro Jahr vererbt, wobei die Unterschiede u.a. durch die Einbeziehungen von Wertsteigerungen erklären.
  • Verwendet man den geringeren Schätzwert ergibt sich z.B. für den 10-Jahreszeitraum 2015 – 2024 ein Gesamterbvolumen von 3 Billionen EUR. Wichtig: dies sind alle Erbschaften d.h. auch innerhalb einer Generation also z.B. vom verstorbenen Ehemann an die Witwe, welches vermutlich keinen Wechsel der Bank oder des Verwalters auslöst.
  • Für die hier zu diskutierte Fragestellung ist das Volumen relevant, dass generationsübergreifend vererbt wird und sich im Zeitraum 2015 – 2024 auf ca. 2 Billionen beläuft (DIA).

Die Schluss-Folgerungen

Um die Frage zu beantworten, wie groß das „wechselgefährdete“ Volumen ist, können die Zahlen wie folgt verknüpft werden (alle Überlegungen für den erwähnten 10-Jahreszeitraum):

  • Generationsübergreifendes Erbvolumen: 2 Billionen EUR
  • Annahme, dass die Struktur des Erbvolumens der des Gesamtvermögens entspricht d.h. 10% sind unmittelbar für Vermögensverwaltungsleistungen im weitesten Sinne relevant
  • Auf dieser Basis beträgt das relevante Volumen ca. 200 Mrd. EUR

Dies bedeutet, dass ungefähr 1/5 der Fonds und Wertpapiere generationsübergreifend den Besitzer wechseln werden. Oder um einen etwas schiefen, aber plastischen Vergleich anzustellen: Das Erbvolumen ist in der Gewichtklasse des Kurswerts der von allen Sparkassen verwalteten Kundendepots, welches 266 Mrd. beträgt (Stand: 2017, SFG in Zahlen).

Dass eine „Wechselgefährdung“ real ist, lässt sich durch unterschiedliche Bankverbindungen von Erblasser und Erben begründen und vor allem durch unterschiedliche Wohnsitze. Dies stellt insbesondere eine Herausforderung für Institute mit regionalem Fokus wie z.B. die Sparkassen oder Genos dar.

Die bisherige Analyse, die schon zu signifikanten Werten führt, verwendet eine sehr enge Definition des relevanten Erbvolumens, nämlich die 10%, die schon in Finanzprodukte investiert sind. Was passiert mit den anderen 90% oder 1,8 Billionen EUR? Natürlich hat der Erbfall auch auf diese Auswirkungen. Ein Beispiel sind selbstgenutzte Immobilien, die typischerweise einen signifikanten Vermögensanteil darstellen. Hier entsteht zusätzlich eine „Gefahr“ durch den zeitweiligen Assetklassenwechsel: Haus der Eltern wird veräußert, Cash auf dem Konto, Entscheidung der Erben, ob Investition in eigene Immobilie, Zinshäuser, Wertpapiere etc. Salopp gesagt: es gibt nichts, was leichter zu transferieren ist als das Guthaben auf dem Girokonto. Auch wenn diese Effekte schwer zu quantifizieren sind, zeigt dieses Beispiel, dass die erwähnten 200 Mrd. EUR die absolute Untergrenze des relevanten Volumens darstellen.

Was bedeutet dies für Banken und Vermögensverwalter? Zum einen sollte man sich der Dynamik der Entwicklung und des Umfangs der Effekte sehr bewusst sein. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die „Wechselgefahr“ nicht nur eine Umverteilung von Assets zwischen bestehenden Playern bedeutet, sondern auch Chancen für neue, insbesondere digital aufgestellte Anbieter. Vermutlich ist die größte Herausforderung für die Branche, die digitalen Anforderungen der „Erbengeneration“ zu erfüllen. Denn es gilt so jünger, desto digital affiner. Aber das ist ein anderes spannendes und langfristig noch relevanteres Thema …